19. April 2024
2020Allgemeines

Wählergruppe hat kein Verständnis für das Handeln der Verwaltungsspitze

Bad Lauterberg. Frühzeitig hatte die Wählergruppe im Rat (WgiR) Bedenken geäußert und ihre Teilnahme an der Ratssitzung der Stadt Bad Lauterberg im März 2020 mit Blick auf die aufgestellte Tagesordnung und der fehlenden Vorsichtsmaßnahmenabgesagt.

Doch anstatt zeitnah zu reagieren, damit jegliche Gesundheitsgefährdung der teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger sowie die von den Ratsmitgliedern ausgeschlossen werden, passierte zunächst nichts. Erst als die WgiR einen Antrag auf Absetzung der öffentlichen Ratssitzung gestellt hatte, folgte eine Reaktion. Scheinbar aber suchte man nur nach Argumenten, um die öffentliche Ratssitzung zu begründen und wies auf eine Bestimmung hin, die eine Ausnahme vom Kontaktverbot zulässt. Es folgte lediglich ein Hinweis, dass man die teilnehmenden Personen in einem ausreichenden Abstand zueinander im Ratssaal platzieren und die Anzahl der Besucher zu begrenzen wolle. Wir dürfen uns versammeln und rücken ein bisschen die Stühle – fertig. Offensichtlich wollte man einfach das Standardprogramm durchziehen und die Bedenken der WgiR zerstreuen und stellte Vernunft und Vorsicht in den Hintergrund.

Die Frage daher bleibt offen, warum seitens der Verwaltung keine Alternativen in Betracht gezogen wurden. Allein bei der Aufstellung der Tagesordnung hätte man beginnen können! Für die WgiR wäre eine Begrenzung der Besucher bei einer öffentlichen Ratssitzung, in der über „Fusion und Rathaus-Verkauf“ – also Themen welche die ganze Stadt bewegen – informiert, diskutiert und beraten werden sollte, schon undenkbar gewesen. Ganz daneben aber ist es, dann noch eine Einwohnerfragestunde auf die Tagesordnung zu setzen. Im Kommentar zum Gesetz steht dazu: Will die Vertretung in der Sitzung eine Einwohnerfragestunde oder -anhörung durchführen, so ist die Sitzung so zu legen, dass die voraussichtlich beteiligungswilligen Einwohner auch tatsächlich an der Sitzung teilnehmen können.

Diese Voraussetzung ist unter den gegebenen Umständen und der Begrenzung der Besucher ganz offensichtlich nicht möglich und konnte gar nicht erfüllt werden. Da man jetzt sogar mit der gleichen Tagesordnung wieder zu einer Ratssitzung einlädt, ist unglaublich. Denn im Gesetz steht klar beschrieben: Welche Tagesordnungspunkte aufgenommen werden, entscheidet der Bürgermeister letztlich allein. Und Fakt ist an dieser Stelle, dass eine Einwohnerfragestunde und Tagesordnungspunkte, die im besonderen öffentlichen Interesse stehen, nie hätten auf der Tagesordnung aufgenommen werden dürfen. Eine solch fehlerhafte (Ein-) Ladung an die Bürger und den Rat herauszugeben und sie damit in dieser hoch gefährlichen Corona-Zeit noch in eine besondere Gefahr zu bringen, ist für die WgiR absolut unverständlich.

Zu einer ordnungsgemäßen Ladung gehört auch eine ordnungsgemäße Tagesordnung! Und wie schwer sich solche formellen Fehler auswirken können, dazu sagt das Gesetz: Verstöße gegen die Ladungsvorschriften sind schwere Verfahrensfehler, die zur Unwirksamkeit der in der fraglichen Sitzung gefassten Beschlüsse führen.

Fasst man nun diesen, von der Verwaltung zu verantwortenden Schlamassel zusammen, dann wundert es wohl niemanden mehr, dass bei der Sitzung keine Beschlussfähigkeit festgestellt werden konnte. Doch einfach eine neue Sitzung mit alter Tagesordnung anzusetzen, zeigt nur zu deutlich, dass man es sich wirklich nur einfach machen möchte. Im Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz steht sinngemäß dazu: Ist eine Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit zurückgestellt worden und wird der Rat zur Verhandlung über den gleichen Gegenstand zum zweiten Mal einberufen, dann ist er mit den anwesenden Ratsmitgliedern beschlussfähig.

Da steht aber nicht, dass die gesamte Tagesordnung zwingend genauso wieder aufgestellt werden muss. Nach Meinung der WgiR waren und sind es nur zwei Beschlüsse, die zwingend notwendig gefasst werden müssen – mehr nicht. Und diese Beschlüsse sollten und werden sogar noch in nichtöffentlicher Sitzung vorberaten. Der Unfug, Bürgerinnen und Bürger bei dieser besonderen Gefahrenlage noch zu Versammlungen in geschlossene Räumen zu Diskussionen und Einwohnerfragestunden einzuladen, ist also gänzlich unnötig und falsch.

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