4. März 2026

Resonanz der Informationsveranstaltung war riesig

Osterhagen. Die Informationsveranstaltung am 19.02.2026 zum Thema „Windkraftanlagen“, die in den Gemarkungen Barbis und Bartolfelde gebaut und auch die Belange der Ortschaft Osterhagen berühren, war mehr als nur gut besucht. Das Dorfgemeinschaftshaus Osterhagen war voll besetzt, es mussten sogar noch Besucher an der Seite stehen.

Der Projektleiter Ingo Haschenburger von der Firma Orsted und der Bauamtsleiter Andreas Bähnsch begrüßten die Besucher. Der Bad Lauterberger Bürgermeister Rolf Lange ließ sich entschuldigen!

Seinen Vortrag startete der Projektleiter mit einer Vorstellung seiner Firma und gab dann einen Überblick zur Planung und zum gegenwärtigen Sachstand. Dabei stellte er heraus, dass es derzeit nur um die Planung der Flächen geht. Im Anschluss an seinen Vortrag beantwortete er sehr kompetent, ruhig und geduldig alle, auch die etwas provokant gestellten Fragen.

Danach erläuterte der Bauamtsleiter die bisherigen Abläufe noch einmal aus seiner bzw. aus Verwaltungssicht. Wieder wurde darauf hingewiesen, dass doch rechtzeitig informiert worden sei und schließlich die „Politik“ für die Beschlüsse zuständig sei.

Damit gaben sich aber einige Einwohner nicht zufrieden und kritisierten das Verfahren als unzureichend. Bei jeder Bundes- oder Landtagswahl traut man den Bürgern zu, zwei entscheidende Kreuze zu machen. Hier aber werden die Einwohner nicht für kompetent erachtet, vor dem Aufstellungsbeschluss ihre Meinung einzubringen. Man zwingt sie dazu, dies schriftlich in einem bereits laufenden Verfahren tun zu müssen.

Eine Einwohnerin brachte die Sache auf den Punkt. Solche Veranstaltungen hätten viel früher stattfinden müssen, um uns die Gelegenheit zu geben, unseren gewählten Ortsrat-, Verwaltungsausschuss- und Rats- Mitgliedern zu sagen, was wir von einem solchen Beschluss halten.

Dafür gab es viel Beifall, was nur unterstreicht, dass sehr viele Einwohner mit dem gesamten Verfahren und den Abläufen der Planungen für PV-, Agri PV und Windkraft höchst unzufrieden sind. Da stellt sich die Frage, ob hier mit dem Willen für eine frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit agiert wurde?

Ganz offensichtlich hat der Bürgermeister die Tragweite der geplanten Wind- und PV-Anlagen falsch eingeschätzt. Die Belange der Einwohner von den Ortsteilen jedenfalls scheinen bei seinem Agieren keinen hohen Stellenwert zu haben. Sonst wäre ihm ein schnelles Verfahren nicht wichtiger als die Anhörungsrechte der Ortsräte und die Belange seiner Einwohner?

Seine Argumentation, dass es hier um Projekte ginge, die über die Belange der Ortsteile hinausgehen, scheint aber zumindest beim Thema Windkraft nicht zutreffend zu sein. Der Projektierer selbst hat auf Nachfrage erklärt, dass seine Firma durchaus auch weniger Anlagen bauen würde, falls – aus welchen Gründen auch immer – einige nicht realisiert werden könnten. Folglich könnten z.B. auch nur in einem Ortsteil Anlagen geplant werden.

Auch der zuvor vom Bürgermeister genannte § 94 Absatz 2 NkomVG, in dem eine Anhörung der Ortsräte auch später erfolgen kann (nicht muss!!), ist nicht zutreffend. In die Hauptsatzung der Stadt wurde der 2. Absatz nicht mit aufgenommen und dürfte deshalb auch keine Anwendung finden. Somit hätte die Anhörung der drei Ortsräte vor dem Aufstellungsbeschluss erfolgen müssen. Und wieder fragt man sich, warum der Bürgermeister nicht konsequent die Interessen der Einwohner nach vorn stellt?

Auf die Frage einer Einwohnerin, warum die Verwaltung so viel Zeit für eine Planung aufbringt, ohne sich sicher zu sein, dass es am Ende überhaupt zu einer Umsetzung bzw. zu einer Änderung des Bebauungsplans kommen wird, wusste der Bauamtsleiter dann auch keine Antwort mehr.

Hier noch eine Anmerkung: Flächennutzungspläne sollen zwar möglichst für die gesamte Gemeinde aufgestellt werden, doch das muss nicht immer so sein! Gerade bei Planungen von erneuerbaren Energieanlagen werden inzwischen für bestimmte Gebiete innerhalb einer Gemeinde gesonderte Flächennutzungspläne aufgestellt. Dies wäre durchaus auch hier möglich, wurde aber von der Verwaltung nie in Betracht gezogen. 
Auch hier fragt man sich, ob lieber einfach und schnell, anstatt bürgergerecht und mit hoher Akzeptanz gehandelt wird?