4. Februar 2026

Stellungnahme der WgiR zu den Darstellungen des Bürgermeisters Rolf Lange

Bad Lauterberg. Der Bürgermeister von Bad Lauterberg veröffentlichte auf seinem Instagram-Account eine Schilderung der letzten Ratssitzung – vermutlich aus seiner erwünschten Sicht. Eine „intensive Diskussion“  über den CDU-Antrag für eine Bürgerbefragung jedenfalls hat zumindest aus Sicht der „Wählergruppe im Rat (WgiR)“ nicht in der Ratssitzung stattgefunden. Der CDU-Antrag war fehlerhaft und konnte so nicht beschlossen werden. Diese Tatsache wurde zuvor in einem anderen Gremium besprochen, eine Rücknahme des Antrages war aber nicht gewollt, eine Änderung wurde besprochen. Um die Entscheidung den Ortsräten zu überlassen, ob Einwohnerbefragungen in den Ortsteilen stattfinden sollen, wurde sich zunächst auf eine Vertagung verständigt. Deshalb hat die CDU ihren überarbeiteten Antrag in der Ratssitzung neu verteilt und dann eine Vertagung beantragt. Der Beschluss dazu wurde im Rat nach relativ kurzer Beratung gefasst. So war der Weg frei, damit die Ortsräte überhaupt beteiligt werden.  

 

Jetzt können die Ortsräte selbst entscheiden, ob sie eine individuell auf die Belange zugeschnittene Einwohnerbefragung gemäß § 93 (3) NKomVG selbst beschließen oder ob sie eine für alle drei Ortsteile gleichlautende Einwohnerbefragung gemäß § 35 NKomVG haben möchten, die dann vom Rat beschlossen wird.
Die dann dazu in der Schilderung weiter  folgende „Klarstellung“ beinhaltet aber Nebelschwaden. Klar dürfte sein, dass eine Überarbeitung des Antrages aufgrund der öffentlichen Kritik der WgiR erfolgte und dieser Antrag ohne Beteiligung der Ortsräte mehrheitlich von den anderen Ratsmitgliedern abgelehnt worden wäre. Der Hinweis, dass die drei Fraktionen einstimmig eine Vertagung beschlossen ist zwar richtig, er soll aber sicherlich nur ablenken. In der 2. „Klarstellung“ führt der Bürgermeister aus, dass nicht er, sondern der Rat darüber entscheidet, ob und wie den Empfehlungen der einzelnen Ortsräte zu der Befragung gefolgt werden soll. Doch was meint er damit? Hoffentlich werden die Ortsräte das hinterfragen, bevor sie sich für eine gleichlautende und vom Rat beschlossene Befragung entscheiden.

 

Unter 3. versucht der Bürgermeister noch einmal seine Verweigerung zu einem, wie er selbst schreibt, „ordnungsgemäß gestellten Antrag“ zu rechtfertigen. Er behauptet, dass er diesen Antrag aus rechtlichen Gründen nicht auf die Tagesordnung nehmen durfte. Aber stimmt das überhaupt? Das Antragsrecht, welches die WgiR hier für eine Aufhebung des Feststellungsbeschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplans für sich geltend macht, beinhaltet auch das Recht vom Bürgermeister die Aufnahme des Antrages in die Tagesordnung zu verlangen. Damit korrespondiert die Verpflichtung des Bürgermeisters, den Antrag (ohne dass ihm dabei überhaupt ein Prüfungsrecht zusteht) auch in die Tagesordnungen aufzunehmen. So steht es in der Kommunalverfassung !! Die einschränkende Sechsmonatsfrist aus der Geschäftsordnung greift nicht, wenn der Verwaltungsausschuss über eine Aufnahme innerhalb dieser Frist zu entscheiden hat. Der Bürgermeister hat hier keine Befugnis !!! Mit der Verweigerung verstößt er gegen rechtliche Vorschriften und nicht der Antragsteller. Die Frage hier wäre nur – warum tut er das? Sind seine Beteuerungen, dass es ihm egal sei, ob ein Bebauungsplan für Windkraft und PV Anlagen beschlossen wird, die jedenfalls kauft ihm so keiner ab!

 

Am Schluss der Schilderung behauptet der Bürgermeister weiter, dass er auch Transparenz und größtmögliche Beteiligung will, aber dies erst NACH der Auslegung möglich ist. Und wieder stellt sich die Frage, ob das wirklich so ist? Das Baugesetzbuch schreibt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sogar vor! Die eine mögliche Ausnahme davon wird in Bad Lauterberg als Regel praktiziert. Das kann man so machen, muss man aber nicht! Die WgiR ist der Meinung, dass bei der Wichtigkeit dieser Themen man längst hätte ganz öffentlich über mögliche Planungen sprechen und diese ganz transparent darstellen müssen. Die Projektierer sind und waren stets dazu bereit !! Was gefehlt hat ist, einen stetigen Dialog zwischen allen Beteiligten herbeizuführen und zu begleiten. Nicht gegeneinander arbeiten, sondern ein Miteinander herbeizuführen, das wäre angesagt !! Ein Jahr wurde nur so vor sich hin verwaltet und jetzt sieht sich der Bürgermeister dazu genötigt zu behaupten, dass man ja informiert habe und mehr nicht möglich gewesen sei. Das allerdings sind faule Ausreden !!

 

In der Presse war zu lesen, dass in unserer Nachbargemeinde die Themen „Photovoltaik und Windkraft“ auch Gegenstand der Beratungen sind. Doch dort haben erst die Ortsräte ordentlich getagt und danach wird in einer öffentlichen Sitzung der Rat sich damit befassen. Bei uns hat nur ein Ortsrat eine Empfehlung abgegeben, einer wurde nicht beteiligt und bei einem weiteren sollte eine Beratung nachgeholt werden. Geschehen ist das vor dem nichtöffentlich gefassten Beschluss im Verwaltungsausschuss nicht. Aber dafür soll jetzt gleich auch noch der Bebauungsplan Nr. 75 „Agri-PV Barbis/Bartolfelde” mit abgehandelt werden, der in der ursprünglichen Vorlage nicht enthalten war.

 

Auch hier liegen zwischen dem, was der Bürgermeister so redet/schreibt und dem wie er handelt, alles andere als Klarheit.