12. Mai 2026

Kritik an Verwaltungshandeln und fehlender Transparenz

Bad Lauterberg. In der Ratssitzung vom 29.04.2026 wurden aus Sicht der Wählergruppe im Rat (WgiR) erneut deutliche Defizite im Verwaltungshandeln sichtbar.

Bereits im Februar wurde ein Antrag der WgiR beschlossen, wonach sich der Bürgermeister umgehend um einen Glasfaserausbau für das gesamte Stadtgebiet kümmern und realistische Konzepte erarbeiten sollte. Für die Erledigung dieses Auftrages wurden (nur) Referenten der Wirtschaftsförderung WRGN eingeladen. Diese stellten dar, dass Bad Lauterberg bereits ganz gut versorgt sei und ein zusätzlicher Ausbau zu teuer wäre. Eine weitergehende Beschäftigung mit Lösungen für Randlagen und Ortsteile fand nicht statt.

Bei der ebenfalls von der Feuerwehr und der WgiR angestoßenen Umbenennung der „B 243 alt“ vertrat die Verwaltung die Auffassung, dass ein Ortsrat nur dann dafür zuständig sei, wenn sich eine Straße vollständig innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet. Der Fraktionsvorsitzende der WgiR, Volker Hahn, erklärte hierzu, dass diese Auslegung aus Sicht der WgiR nicht nachvollziehbar sei, da laut Hauptsatzung die Ortsteile Osterhagen, Barbis und Bartolfelde deren Gebiete als Ortschaften gelten. Er kündigte an, der Umbenennung dennoch zuzustimmen, bat jedoch darum, die Zuständigkeiten bei weiteren solchen Entscheidungen genau zu prüfen. Aussage des Bürgermeisters dazu: Wir haben geprüft Eine rechtliche Grundlage für die Einschränkung wurde von der Verwaltung nicht benannt, eine Aussprache fand nicht statt.

Unter Mitteilungen berichtete der Bürgermeister über eine Anfrage der WgiR bei der Kommunalaufsicht. Dort sollte u.a. die Weigerung des Bürgermeisters für die Aufnahme des Aufhebungsantrag zu den Änderungen der Flächennutzungspläne „Wind + PV“ in die Tagesordnung von Verwaltungsausschuss und Rat geprüft werden. Der Bürgermeister stellte er dar, dass die Kommunalaufsicht in allen Punkten der Verwaltung zugestimmt habe. Volker Hahn entgegnete, dass dies so nicht ganz zutrifft: Beim Beteiligungsrecht des Ortsrates Osterhagen wurde die Auffassung der WgiR bestätigt. Leider wurden trotz der Nachfrage zur Ablehnung keine nachvollziehbaren Quellen oder rechtlichen Grundlagen benannt.

Kritik der WgiR am verspäteten Beginn der kommunalen Wärmeplanung sowie an der fehlenden Verknüpfung mit Planungen zu erneuerbaren Energien wurde in der Sitzung nur kurz behandelt. Nach knappen Abstimmungsbegründungen beendete der Ratsvorsitzende (CDU) die Debatte, ohne dass Volker Hahn darauf etwas erwidern konnte.

Anders verlief die Debatte zu einem CDU-Antrag für ein eigenes Kfz-Kennzeichen für Bad Lauterberg. Obwohl hierfür aktuell keine rechtliche Grundlage besteht, wurde ausführlich diskutiert. Da der Antrag aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlagen ohnehin nicht zustimmungsfähig war, wurde er letztendlich zurückgezogen. 

Ein weiterer Punkt war der CDU-Antrag zur Einbahnstraßenregelung im Roloffstälchen. Dieser war bereits im Verwaltungsausschuss bis nach einer Verkehrsschau vertagt worden. Warum er trotzdem vom Bürgermeister in der Ratssitzung vorgelesen und vom Ratsvorsitzenden unnötigerweise zur Abstimmung gestellt wurde, ist nicht schlüssig nachvollziehbar.

Ungewöhnlich war zudem ein CDU-Antrag zur Aufhebung eines früheren Beschlusses zum KITA-Standort in der Lutter. Nach Aussage der Verwaltung werde dieser Beschluss ohnehin nicht mehr verfolgt. Die WgiR stimmte der Aufhebung zu und bekräftigte ihre bereits frühere ablehnende Haltung zu diesem Standort.

Zum Ende der Sitzung kam es zur Diskussion um den Verkauf des Sportplatzes in Osterhagen. Ortsbürgermeister Thomas Mund (WgiR) fragte, warum Einwände des Ortsrates keine Berücksichtigung fanden. Die Verwaltung erklärte einfach, der Ortsrat habe zugestimmt. Das Protokoll der Sitzung lag noch nicht vor. Zudem wurde geäußert, der Ortsrat könne seine Einwände mit dem Käufer selbst klären. 

Für die WgiR zeigt sich insgesamt ein wiederkehrendes Muster: Fehlende Transparenz, unklare rechtliche Begründungen und eine unzureichende Einbindung der Ortsräte. Schlimm ist aus Sicht der WgiR, dass nicht verstanden wird, dass sie ihre Aufgabe – die Ausführung von Beschlüssen zu überwachen – konsequent wahrnimmt. Anstatt jedoch für Klarheit zu sorgen oder Transparenz im Verwaltungshandeln herzustellen, wird auf entsprechende Nachfragen häufig gereizt und ablehnend reagiert.


Die WgiR fordert daher:

  • Nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen
  • Eine konsequente Einbindung der Ortsräte 
  • Eine sachliche und vollständige Darstellung von Prüfungsergebnissen
  • Eine stärkere Fokussierung auf zentrale Zukunftsthemen
Die WgiR wird weiterhin ihre Aufgabe wahrnehmen, die Umsetzung von Beschlüssen kritisch zu begleiten und einzufordern.

 

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