21. Juni 2025

Keine AKTENEINSICHT zum Straßenbau “Am Scholben” möglich!

Am 22.05.2025 fand die wohl kürzeste Ratssitzung der letzten Jahre statt. Es standen ganze vier Punkte auf der Tagesordnung, die es zu beschließen galt. Dabei war der Jahresabschluss der Stadt Bad Lauterberg im Harz für das Haushaltsjahr 2022 in Verbindung damit die Entlastung des Bürgermeisters der wichtigste Punkt. Das Gesamtergebnis des Ergebnishaushalts konnte im positiven Bereich abgeschlossen werden. Auch in der Finanzrechnung wurde im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit ein Überschuss erzielt. Der Beschluss wurde ohne Redebeiträge einstimmig gefasst.

 

Mit Blick auf die angespannte Haushaltslage wurde die Kündigung der Mitgliedschaft im Niedersächsischen Städtetag beschlossen, um die Jahresbeiträge dafür einzusparen. Auch dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

Beim nächsten Tagesordnungspunkt “Auflösung des Ausschusses für Tourismus und Stadtmarketing“ gab es im Vorfeld bezüglich der Antragstellung Unstimmigkeiten. Die SPD hatte kritisiert, dass dieser Antrag nicht einmal im Ausschuss selbst besprochen wurde. Die WgiR hatte darauf hingewiesen, dass die Verwaltung für solche Angelegenheiten nicht Antragsberechtigt ist und ein einfaches “Andocken” an den Finanzausschuss so nicht ginge. Der eine Ausschuss muss aufgelöst und der andere neu gebildet werden. Entsprechend muss die Geschäftsordnung des Rates auch geändert werden. Die Beschlussvorlage wurde daraufhin noch vor der Ratssitzung geändert. Der Bürgermeister erklärte zwar, dass dies nicht nötig gewesen sei. Doch auch Ratsherr Aue von der SPD erklärte, dass die Verwaltung so etwas nicht beantragen dürfe. Der entsprechend geänderte Beschlussvorschlag wurde ohne weitere Aussprache einstimmig beschlossen.


Letzter Punkt war die Beschlussfassung einer Satzung über die Unterbringung obdachloser Personen in der Stadt Bad Lauterberg im Harz. Hier wurden im Vorfeld auch noch kleine Konkretisierungen besprochen und eingearbeitet. Auch dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

Bei den Tagesordnungspunkt „Mitteilungen des Bürgermeisters“ sprach der Verwaltungschef u.a. den Antrag der WgiR auf Akteneinsicht zu der geplanten Baumaßnahme „Am Scholben“ an. Er erklärte, dass die von der WgiR gewünschte Akte, Planungen und gegebenenfalls bereits geschlossene Vereinbarungen nicht eingesehen werden könnten, da es in der Verwaltung noch gar keine Akte dazu gebe. Sicherlich habe der Investor Pläne und Ähnliches, die der Bürgermeister, auch schon gesehen habe. Auch würde eine Prüfung der Stadt über die Eigentumsverhältnisse der Straße und der Zuwegungen laufen. Doch das seien keine offiziellen Vorgänge und diese wurden bisher nicht dokumentiert. Ähnlich hatte der Bürgermeister dies so der WgiR auch schriftlich mitgeteilt. Für die WgiR ist eine solche Arbeitspraxis, also Gespräche zu führen, Planungen einzusehen und Eigentumsverhältnisse prüfen, ohne darüber einen Vermerk oder Aktennotiz zu fertigen, absolut unverständlich. Zudem ist so die Nutzung einer wichtigen Informations- und Kontrollmöglichkeit durch den Rat schlicht unmöglich. Dass eine solche, über 1,5 Mio. Euro bezifferte Maßnahme überhaupt ohne ausführliche und öffentliche Beratung in einem Haushaltsentwurf eingearbeitet wurde, hatte die WgiR sofort kritisiert. Doch wie “locker und intransparent” unsere Verwaltungsspitze bei solchen Maßnahmen zu Werke geht, sollte ein Rat nicht akzeptieren.

 

Betrachten wir die Maßnahme Nr. 66 “Am Scholben” einmal ganzheitlich. Wenn die Anliegerstraße “Am Scholben” für den Schwerlastverkehr ausgebaut wird, damit dort eine nicht städtische Baumaßnahme (Sanierung, Umbau und Erweiterung des ehemaligen Sanatorium Bernhardy) realisiert werden kann, dann muss dieser Schwerlastverkehr mindestens auch die Straßen “Wiesenbek und Kirchberg“ passieren. Gegebenenfalls kommen auch die Straßen „Kirchtal“ und “Teichstraße” in Verbindung mit diversen Forstwegen, wie z.B. den “Unterer Scholbenweg”, mit in Betracht. Die genannten Straßen “Kirchberg und Wiesenbek” sind bereits länger in keinem guten Zustand. Darauf hatte die WgiR ebenfalls hingewiesen und erklärt, dass wir unseren Klinikgästen so etwas nicht zumuten sollten. Doch wie werden diese Straßen und Wege wohl nach der Nutzung durch den erwarteten Schwerlastverkehr aussehen? In der veranschlagten Summe für die Baumaßnahme “Am Scholben” sind diese zu erwartenden Folgekosten nicht enthalten und beide Straßen sind auch nicht auf der Priorisierungsliste zu finden. Folglich investiert die Stadt möglicherweise 1,5 Mio. € für einen Straßenausbau am äußerst westlichen Rand der Stadt und denkt nicht an die wichtigen Zufahrtsstraßen bzw. will auch darüber nicht öffentlich sprechen.


Diese Praxis macht die Ausübung bzw. Wahrnehmung einer frühzeitigen Kontrolle praktisch unmöglich.

 

Abschließend teilte der Verwaltungschef noch mit, dass der Termin für die von der WgiR beantragte Informationsveranstaltung zum Thema „Straßenausbaubeiträge“ mit einem Referenten vom Bund der Steuerzahler und des Landkreises Göttingen für Mittwoch, den 23.7 2025, um 17 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses festgelegt sei.