11. Dezember 2024

Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister eingestellt

Bei der Aufarbeitung etwaiger Nachlässigkeiten oder dienstlicher Verfehlungen innerhalb der Stadtverwaltung der Stadt Bad Lauterberg im Harz in Verbindung mit den erheblichen Kostenüberschreitungen bei den Baumaßnahmen: Grundschule, Lutterbergschule und Haus des Gastes, liegt nun ein weiteres Ergebnis vor.

Auf Antrag der Wählergruppe im Rat der Stadt Bad Lauterberg beschloss der Rat, einen Prüfungsantrag an die Kommunalaufsicht zu senden. Im Rahmen dieser Prüfung stellte der Landkreis fest, dass es zu einem Verstoß gegen die Haushaltsermächtigung gekommen sei, welcher aber nach Ansicht der Kommunalaufsicht durch den Beschluss über die 1. Nachtragssatzung als geheilt anzusehen sei. Ob in diesem Zusammenhang allerdings der Straftatbestand einer Untreue vorgelegen haben könnte, wurde als nicht eindeutig angesehen. Deshalb sei auch seitens der Kommunalaufsicht auf das Stellen einer Strafanzeige verzichtet worden, was jedoch ein Tätigwerden der Staatsanwaltschaft aufgrund der z.B. erfolgten Presseberichterstattung von Amts wegen unberührt lassen sollte.

Damit aber in jeder Hinsicht und auch an dieser Stelle Klarheit hergestellt wird, hatte die WgiR einen Rechtsanwalt mit einer strafrechtlichen Prüfung beauftragt. Das Ergebnis dieser Prüfung fiel aufgrund der unterschiedlichen Rechtskommentare zu dieser Thematik letztlich auch nicht eindeutig aus, so dass ein Anfrage an die Staatsanwaltschaft versandt wurde.

Das Ergebnis des, durch die Staatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungsverfahrens liegt der Wählergruppe nun vor.
In den Erkärungen heißt es, dass das Baukostencontrolling der Stadt Bad Lauterberg unzureichend gewesen sei. Doch die Tatsache, dass gegen die vom Rat erteilte Haushaltsermächtigung verstoßen wurde, begründe allein noch nicht den Tatbestand der Untreue. Eine Haushaltsuntreue käme nur dann in Betracht, wenn durch die Haushaltsüberziehung auch eine wirtschaftlich gewichtige Kreditaufnahme erforderlich wird, wenn die Dispositionsfähigkeit des Haushaltsgebers in schwerwiegender Weise beeinträchtigt wird und er durch den Mittelaufwand insbesondere in seiner politischen Gestaltungsbefugnis beschnitten wird. Da aber im Haushalt 2016 für die Bauvorhaben noch keine Investitionskredite aufgenommen wurden, sondern die Kosten über Liquiditätskredite vorfinanziert und die Zinsen dafür sich weiterhin auf einem historischen Tiefsstand bewegen und höher vorgeplant wurden, entstand im Haushalt 2016 noch keine Mehrbelastung durch Investitionskredite. Zudem hat der Rat durch den Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung die Überschreitungen der Kreditaufnahmen gebilligt und da nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht ersichtlich ist, dass die getätigten Investitionen ihr Geld nicht wert seien (mehr Investition = mehr Vermögen), stellte sie abschließend fest, dass ein hinreichender Tatverdacht wegen Untreue mangels Nachweisbarkeit eines Vermögensnachteils nicht begründet werden kann.

Die Wählergruppe im Rat ist mit diesem Ergebnis zufrieden und hat auf weitere Schritte verzichtet. Für sie steht nun eindeutig fest, dass eine erhebliche Kostenüberschreitung stattgefunden hat, welche zu Beginn vom Bürgermeister eigenmächtig veranlasst bzw. gebilligt wurde. Die Frage, ob der Rat seine Entscheidungen für die Bauprojekte mit dem Wissen über die erheblichen Mehrkosten so auch weiterhin aufrecht erhalten hätte, bleibt aber unbeantwortet.
Und ob der Rat in Kenntnis darüber, dass er mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht nur den Handwerkern ihre offenen Zahlungen begleicht, sondern auch eine Heilung des eigenmächtigen Handelns des Bürgermeisters beschließt, dies dann auch so getan hätte, auch diese Frage bleibt offen.

Das die günstige Zinsentwicklung bei den laufenden Liquiditätskrediten und letztlich der Rat mit seinem Beschluss zum 1. Nachtrag es verhinderte, dass der Bürgermeister strafrechtlich in Schwierigkeiten geraten ist, sieht die WgiR eher positiv. Das Ziel war es nie, den Bürgermeister persönlich anzugreifen. Der erklärte Wille der WgiR war es immer, einer vollständigen Aufarbeitung zu erreichen. Die spärlichen und zum Teil seltsamen Informationen aus der Verwaltung waren es, die letztlich solche konsequenten Schritte erforderlich werden ließen.

So kann nun mit diesen gewonnenen Erkenntnissen im Rahmen des, von der WgiR beantragten und von Rat eingesetzten „Ausschusses mit besonderen Aufgaben“ eine abschließende Aufarbeitung erfolgen. Denn erst wenn eine ganzheitlich betrachtete Aufarbeitung abgeschlossen ist, kann auch ein Schlussstrich gezogen werden. Schließlich gibt es neben der juristischen, auch noch eine politische Verantwortung.

Auch der Bund der Steuerzahler hat in dem Fernsehbericht über die Ereignisse in Bad Lauterberg erklärt, dass die Hauptverantwortung für die Kostenüberschreitungen beim Bürgermeister liege. Und dies gelte nicht nur für die Finanzen, sondern er dürfe sich auch bei den Bauprojekten nicht blind auf Andere verlassen.