24. April 2024
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WgiR erarbeitet neue Kurparkordnung – „Ein Kurpark muss erhalten bleiben“

WgiR erarbeitet neue Kurparkordnung – „Ein Kurpark muss erhalten bleiben“

 

Bad Lauterberg. Der Kurpark von Bad Lauterberg hat bereits einige Verkleinerungen und allerlei Umgestaltungen erlebt. Doch zumindest ein kleiner Bereich des ehemaligen „Großen Kurparks“ sollte nach Vorstellung der Wählergruppe im Rat (WgiR) als Ruhezone und Rückzugsbereich erhalten bleiben.

Nachdem im sogenannten „alten Kurpark“ unverständlicher Weise vier kleinere Fußballtore aufgestellt und gleich mehrere Fahrradparkplätze einbetoniert wurden, mahnte die WgiR diese Maßnahmen kritisch an. Weder Radfahren noch das Betreten der Rasenflächen ist nach der noch gültigen “Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bad Lauterberg“ bzw. gem. der Kurparkordnung erlaubt. Warum dann trotzdem Maßnahmen durchgeführt wurden, die solche unerlaubten Aktivitäten zukünftig im Kurpark sogar noch fördern, dass versteht die WgiR nicht.

Auf Nachfrage erklärte der Bürgermeister dazu, dass er da keine Probleme sehe. Doch richtig wäre es doch gewesen, vor den Baumaßnahmen über die Verordnungslage zu sprechen und sich danach zu richten. Deshalb beantragt die WgiR die Überarbeitung der entsprechenden Vorschriften, um in Verbindung damit auch Klarheit über die Nutzung der Parkanlage zu schaffen.

Die WgiR ist der Meinung, ein Kurpark – wenn auch nur ein verkleinerter – muss erhalten bleiben. Sicher würde sich ein innerstädtischer Kurpark, der wenigstens noch einige Elemente eines klassischen Kurparks, wie Konzertmuschel, Wassertretstelle, Kurhaus, Trinkhalle und ähnliches aufweist, für die Rezertifizierung als Kneippheilbad positiv auswirken.

Deshalb möchte die WgiR auch eine klare Trennung zwischen den nunmehr bereits umgestalteten Bereichen, in dem Spiel-und Tennisplätze, Minigolfanlage und Fitnessgeräte vorhanden sind, und dem sogenannten „Alten Kurpark“. Dies soll auch durch die Bezeichnungen “Stadtpark” und “Kurpark” zum Ausdruck kommen und entsprechend unterschiedlich geregelt werden.

Dass entsprechend im Kurpark NICHT alle Aktivitäten erlaubt sein können, ergibt sich somit von selbst. Wo Menschen Ruhe und unbeschwerte Entspannung suchen und ggf. in einer Art Wandelgang durch den Park spazieren, da sollten keine Fahrräder oder ähnliche Fortbewegungsmittel herumfahren dürfen und auch kein Fußball gespielt werden.

Anders hingegen im Stadtpark. Dort, wo aktives Treiben stattfinden soll, wäre dies aber zumindest für Kinder bis 12 Jahren denkbar, so die WgiR. Ansonsten aber sollten Radfahrer zum Schieben aufgefordert werden oder zum raschen Fortkommen den nahegelegenen Radweg benutzen. Keinesfalls sollten Radfahrer und E-Bikes durch den beruhigten Teil des Kurparks donnern dürfen und dabei ältere, zum Teil gehbehinderte und erholungssuchende Gäste gefährden. 

Deshalb hat die WgiR gemäß ihrer Ankündigung auch entsprechende Entwürfe zur Änderung der „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ und einer „Kurparkordnung“ der Verwaltung vorgelegt.

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