Antrag auf Sondersitzung abgelehnt!
Stadt Bad Lauterberg weist gemeinsamen Antrag der Wählergruppe im Rat und der CDU auf Einberufung des Rates zurück
Wer angenommen hat, dass der Verwaltungsspitze in Bad Lauterberg an einer schnellen und umfassenden Information der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den Kostenexplosionen an der Grundschule, der Lutterbergschule und dem Rathausumzug gelegen sein könnte, der dürfte jetzt eines Besseren belehrt sein.
Die Wählergruppe im Rat (WgiR) hatte gemeinsam mit der CDU aufgrund der noch immer nicht erfolgten öffentlichen Aufklärung und aufgrund der seltsamen Erklärungen des Bürgermeisters und des Architekten in der Zeitung, einen gemeinsamen Antrag am 26.11. für eine öffentliche Ratssitzung mit den Tagesordnungspunkten “Offenlegung sämtlicher Baukosten aller drei Projekte sowie Erklärungen dazu, wann mit den Fertigstellungen zu rechnen sei”, gestellt.
Dieser Antrag wurde von der Stabsstelle der Stadt mit der Begründung, dass keine Eilbedürftigkeit vorliegen würde, zurückgewiesen. Zumindest für den beantragten öffentlichen Teil der Ratssitzung mit den o.g. Themen seien keine Beschlussfassungen beantragt, so die Begründung.
Das endlich auch die Bürgerinnen und Bürger einmal erfahren möchten, was da die Kostenexplosionen verursacht haben bzw. wer sie zu verantworten hat, das scheint nicht ausreichend wichtig zu sein. Auch mangelt es vermutlich an dem Verständnis dafür, dass doch der Rat zunächst einmal selbst umfassend aufgeklärt werden möchte, bevor er – so wie auch beantragt – in nichtöffentlicher Sitzung über etwaige Entscheidungen, wie z.B. finanzieller oder personeller Art, beraten und diese beschließen kann.
Rechtlich formal kann man diesen Blick auf den gemeinsam gestellten Antrag auf Einberufung des Rates vielleicht erklärbar machen, doch der Wille zur Aufklärung und Schadenbegrenzung sieht anders aus. Anstatt kurzer Hand die wichtigen Dinge zusammenzutragen, wird lieber bei der Kommunalaufsicht nachgefragt, ob es nicht gute Argumente gibt, die eine Ablehnung des Antrages untermauern könnten. Und anstatt ruckzuck ein Einladungsschreiben zu verfassen, werden mehrseitige Begründungen geschrieben, die eine Ablehnung begründen sollen.
Die in dem Antrag angeführte Begründung, dass sich die Eilbedürftigkeit der Sitzung daraus ergibt, die scheinbar ständig steigenden Kosten für die Bauprojekte und der öffentlichen Beschuldigungen der beteiligten Personen und damit das Ansehen der Stadt vor weiterem Schaden zu bewahren, scheint die Stabsstelle und die Verwaltungsspitze als für nicht ausreichend zu bewerten.
Es ist schon bemerkenswert und erschreckend, wie in Bad Lauterberg nun auch schon mit dem neuen Rat umgegangen wird. Seit fast drei Monaten fordern Ratsmitglieder eine umfassende Aufklärung. Sie haben Verständnis gezeigt und sich auf eine Vorbereitungs- und Erarbeitungsfrist eingelassen. Das ist nun der Dank dafür! Nicht einmal in der durchgeführten, nichtöffentlichen Ratssitzung am 17.11.2016 gab es die Informationen, auf die der Bürgermeister selbst und der beauftragte Architekten in der Zeitung Bezug nehmen.
Die Ratsmitglieder dürfen nicht öffentlich sprechen und wissen offensichtlich noch nicht einmal alle Details. Die Ratsmitglieder orientieren sich an dieser Pflicht und halten sich daran. Doch die Verwaltungsspitze legt selbst der Presse Unterlagen vor und gewährt Einsichtnahme, welche Ratsmitglieder erst nach Antrag auf Akteneinsicht bekommen. Hier stimmt etwas nicht! Hier möchte jemand den Rat an der Leine führen und den Blick auf die Ereignisse selbst bestimmen! Warum?
Eine Stadtverwaltung, die eigentlich in der Bearbeitung von Anträgen, Ausschreibungen, Genehmigungen und Bauprojekten sowie bei der sorgfältigen Aktenführung erfahren sein sollte, gibt hier aber im Umgang mit den Kostenexplosionen ein wirres, ein chaotisches Bild ab. Da stellt man sich doch schon die Frage, ob nun die ganze Verwaltung derart unprofessionell arbeitet oder ob hier jemand im Nachhinein versucht, bestimmte Dinge kontrolliert unter der Decke zu halten bzw. hinter verschlossenen Türen mit ausgesuchtem Publikum abzuwickeln.
Beides ist nicht zu akzeptieren und bedarf der Aufklärung und der Korrektur. Der Rat ist hier gefordert. Unsere Bürger erwarten von ihm als aufsichtsführendes- und richtungsweisendes Organ der Stadt entschlossenes und schnelles Handeln.
Maßnahmen müssen her, die einen weiteren Schaden für die Stadt Bad Lauterberg verhindern und dafür Sorge tragen, dass so etwas nie wieder passiert.
Eine Kontrolle war bislang nicht möglich, weil viel zu spät über die Kostenexplosion berichtet wurde. Auch hier muss die Frage gestellt werden, seit wann die extrem höheren Kosten bekannt waren und ob da jemand bewusst Informationen, evtl. auch mit Blick auf die Kommunalwahl, zurückgehalten und damit die Handlungsfähigkeit der Stadt und ihrer vertraglichen Verbindlichkeiten parteifreundlich(??) und/oder leichtfertig aufs Spiel gesetzt hat.
Hingewiesen werden muss an dieser Stelle darauf, dass der Rat keine “Fragepflicht” sondern der Bürgermeister einen “Informations- und Unterrichtungspflicht” hat. Dieser hätte er unter Beachtung der Hauptsatzung nach seinen Angaben schon Anfang Sept. nachkommen müssen. Doch anstatt nach der, angeblich zu diesem Zeitpunkt erst bekannt gewordenen Zahlungsunfähigkeit, sofort den Verwaltungsausschuss einzuberufen, wurde noch bis zur Ratssitzung Ende September oder wie viele vermuten – bis nach Ablauf der Wahleinspruchsfrist, geschwiegen.
Der Rat beschließt als Rettungsaktion sofort einen Nachtragshaushalt, damit die Handwerker ihr Geld bekommen können, doch die Verwaltungsspitze hat zuvor wochenlang nicht reagiert. Warum nur?
Und schon allein deswegen muss der Rat die Fragen nach “Schaden und Verantwortlichkeit”, auch nach vermeidbaren Kosten sowie Regress und sogar nach strafrechtlich relevantem Handeln stellen und aufklären bzw. aufklären lassen.
Der Umgang mit der Öffentlichkeit und mit dem Rat sind nicht mehr hinzunehmen. Die Zeit des Wartens und der Schuldzuweisungen an andere ist vorbei. Die Fakten gehören auf den Tisch und die Verantwortlichen zur Rede gestellt. Ein Exekutivorgan wie die Stadt Bad Lauterberg muss sich selbst an die Regeln halten, ohne wenn und aber! Sie ist Vorbild für die Bürger und darf nicht ohne Genehmigung bauen oder gesteckte Haushaltsgrenzen in Millionenhöhe überschreiten.