14. November 2024

Die WgiR will Klarheit und stellt Antrag auf Beendigung der Fusionsgespräche mit Walkenried und Aufhebung des Verzichtes auf eine Bürgermeisterwahl 

Bad Lauterberg. Auf der jüngsten NICHTÖFFENTLICHEN Informationsveranstaltung (10.07.2020) für eine Zweierfusion zwischen Bad Lauterberg und Walkenried wurde ein enger Zeitplan für das weitere Vorgehen bis hin zum Kabinettsbeschluss zur Einbringung in den Landtag, anschließende Beratungen im Landtag und Verabschiedung des Fusionsgesetzes vorgelegt.
Die Fraktion der Wählergruppe im Rat (WgiR) bezweifelt weiterhin die Sinnhaftigkeit und auch die Rechtmäßigkeit für die derzeitig laufenden Verhandlungen. Beispielsweise hat der Rat von Walkenried einen Beschluss für die Verhandlungen mit Bad Lauterberg gefasst. Auch bei den Sondernutzungs- und Kindergartengebühren haben andere Stadt-und Gemeinderäte Erleichterungen für die Bürger und Gewerbetreibende beschlossen. Nur Bad Lauterbergs Verwaltungsspitze möchte immer einen anderen Weg. Und auch wenn bei der NICHTÖFFENTLICHEN Informationsveranstaltung des Landkreises mit Vertretern des Innenministeriums am 04.03.2020 in Göttingen bereits schon die Möglichkeit für eine Zweierfusion aufgezeigt wurde, die dafür angeführte und nötige „örtliche Gemeinsamkeiten“ sieht die WgiR in keiner Weise als gegeben an. Deshalb stellt die WgiR für die nächste öffentliche Ratssitzung den „Antrag auf Beendigung der Fusionsgespräche mit Walkenried“.
Zudem hat man große Zweifel daran, dass ein Bürgerentscheid in Bad Lauterberg nicht mehr stattfinden darf, weil in der Fragestellung “Bad Sachsa UND Walkenried” steht. Dem entgegen aber soll der Beschluss – Gespräche mit “Bad Sachsa UND Walkenried” zu führen, selbstverständlich weiter gelten. Das Rumgeeiere muss ein Ende und die Bürger sollen Klarheit haben!!
In einem weiteren Antrag zur nächsten Ratssitzung, beantragt die WgiR den am 14. Mai 2019 gefassten Beschluss auf Verzicht der Wahl eines Hauptverwaltungsbeamten aufzuheben. Wie die WgiR dazu in der Begründung anführt, hat der Rat der Stadt Bad Lauterberg für die Bildung der sogenannten Südharzfusion zwischen Bad Lauterberg, Walkenried und Bad Sachsa auf die Wahl eines neuen Hauptverwaltungsbeamten für die Dauer der zu führenden Fusionsgespräche verzichtet und dessen Amtszeit für diesen Zeitraum verlängert.
Da durch den Bürgerentscheid in Bad Sachsa eine Entscheidung getroffen wurde, die die Beendigung der Fusionsgespräche zur Folge hat, ist auch der Grund für eine Amtszeitverlängerung hinfällig.
Die Bürgerinnen und Bürgern haben nun das Recht ihren neuen Hauptverwaltungsbeamten/Bürgermeisters zu wählen.
Sollte der Rat die Aufhebung der Amtszeitverlängerung beschließen, dann müsste innerhalb von sechs Monaten die Wahl für das Amt des Bürgermeisters durchgeführt werden.
Und dass ist aus Sicht der WgiR auch dringend angesagt. Es ist weder dem Amt würdig, noch für die Zukunft von Bad Lauterberg förderlich, den derzeitigen Bürgermeister wegen der Ausnahmeregelung “Fusionsgespräche” noch weiter im Rathaus zu beschäftigen. Seine Amtszeit ist zu Ende und die Notwendigkeit einer Neuwahl ist längst gekommen. 
Bereits nach dem peinlichen und katastrophalen Prüfbericht vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Göttingen, in dem deutlich von Nachlässigkeiten bei den drei Baumaßnahmen Lutterbergschule, Grundschule und neues Rathaus, sowie bei Verkäufen die Rede ist, hätte der Rat schon reagieren müssen. Und schon aktuell zeichnet sich jetzt bei einer weiteren Baumaßnahme eine Kostensteigerung ab.
Bad Lauterberg braucht einen Neuanfang, braucht eine Verwaltungsspitze, zu der die Bürger und der Rat wieder Vertrauen haben kann.

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