10. Dezember 2024

WgiR unterstützt die Initiative zur Änderung der Geschäftsordnung des Rates in Bad Lauterberg

Die Wählergruppe im Rat von Bad Lauterberg ist zwar überrascht darüber, dass die drei Medienvertreter erst nach Jahren und in der Folge eines eigenen Fehlverhaltens einen Anstoß an dem § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bad Lauterberg nehmen, aber sie unterstützt den Wunsch nach einer rechtskonformen Geschäftsordnung ausdrücklich.

Die im Juli 2015 auf Bestreben der beiden großen Parteien und des Bürgermeisters geänderte Fassung der Geschäftsordnung des Rates, des Verwaltungsausschusses und der Ausschüsse der Stadt Bad Lauterberg wurde schon damals von den Angehörigen der WgiR abgelehnt. Ja, Volker Hahn verließ damals sogar aus Protest dagegen noch vor der Abstimmung demonstrativ die Sitzung.

Dass die heutige Geschäftsordnung eine derartige Ungereimtheit enthält, schreibt die WgiR im Wesentlichen der 
Stabsstelle in Bad Lauterberg, also Herrn Michael Schmidt zu. Sie findet es ohnehin besonders merkwürdig, dass sich eine Stadt wie Bad Lauterberg überhaupt eine solche Stelle zur direkten Unterstützung des Bürgermeisters leistet. Aber es war doch Herr Schmidt, also ausgerechnet der Mann neben dem Bürgermeister, der die Neufassung der heutigen Geschäftsordnung wesentlich beeinflusst und dabei immer wieder auf das Kommunalverfassungsgesetz hingewiesen hat. Und von der Verwaltungsspitze gewollte und selbst hinein formulierte Änderungen gab es reichlich. Doch warum wurde nicht auf die jetzt angesprochene Gesetzesänderung hingewiesen? Und warum ist das nicht dem Bürgermeister bei seiner pflichtgemäßen Prüfung vor Unterzeichnung der neuen Geschäftsordnung aufgefallen? Zudem hat die Verwaltung stets die Aufgabe zu überprüfen, ob nach einer Änderung des NKomVG, sowie im Oktober 2016 geschehen, ein Handlungsbedarf oder eine Informationsnotwendigkeit besteht, damit die rechtlichen Bestimmungen auch entsprechend umgesetzt werden.

Über die Einfügung eines 2. Absatzes in dem § 64 des NKomVG (Öffentlichkeit der Sitzungen) hat die Verwaltung die Ratsmitglieder jedenfalls nicht informiert. Somit konnte der Rat davon ausgehen, dass die Neufassung der GO der aktuellen Rechtslage entspricht. Wenn Herr Bürgermeister Dr. Gans jetzt öffentlich so tut, als ob die Anwendung der von ihm und seiner Stabsstelle empfohlenen Geschäftsordnung nicht korrekt und die Umsetzung durch den Ratsvorsitzenden nicht passend gewesen sei, dann bescheinigt er sich und seiner Stabsstelle schlicht eine nachlässige und schlechte Arbeit.

Dass Ratsmitglieder auf berechtigter Nachfrage hin, sich gegen Fotoaufnahmen entschieden haben, kann ihnen nicht vorgeworfen werden. Und das auch dann nicht, wenn Medienvertreter hinterher damit nicht glücklich sind. Unabhängig von der Regelung des NKomVG geht es bei dem Vorfall vom 28. März 2019 um die Beachtung der geltenden Geschäftsordnung und auch um die Persönlichkeitsrechte eines jeden Ratsmitgliedes. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass die ihnen bekannten Regeln in der Geschäftsordnung so richtig sind. Und auch wenn jetzt Personen dies zum Anlass nehmen wollen, um einige Ratsmitglieder hier in ein schlechtes Licht zu stellen – die Fehler wurden im Vorfeld von anderen Personen gemacht. Da stehen die Versäumnisse der Stabsstelle und der Verwaltungsspitze und das eigenwillige Handeln des Redakteurs an erster Stelle.

Bereits seit 2015 setzt sich die Wählergruppe dafür ein, dass es in Bad Lauterberg eine rechtskonforme und klar verständliche Geschäftsordnung geben soll. Sie wird deshalb auch unter den seltsamen Ereignissen der vergangenen Tage einen entsprechenden Antrag für die nächste öffentliche Ratssitzung vorlegen.