23. April 2024
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Seltsame Rechtsauslegungen aufgetaucht!

Seltsame Rechtsauslegungen aufgetaucht!

Wer steckt dahinter? Warum wird auf unterschiedlichste Weise versucht, ein erfolgreiches Bürgerbegehren zu verhindern?


Sehr verwundert waren die Unterschriftensammler von der WgiR darüber, als sie mit einer seltsamen Rechtsauslegung konfrontiert wurden. Ihnen wurde ein Ausdruck des „Artikel 59 Niedersächsische Verfassung“ vorgehalten. Mit Bezug auf den darin enthaltenen Absatz 3 „Vor der Änderung von Gemeindegebieten ist die Bevölkerung der beteiligten Gemeinden zu hören.“, wurde die eigenartige Behauptung aufgestellt, dass ohnehin noch eine Einwohnerbefragung gem. § 35 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz erfolgen wird. Ein Bürgerentscheid sei gar nicht vorgesehen und deshalb die ganze Unterschriftenaktion nicht von Belang.

 

Aus gegebenen Anlass möchten die Antragsteller des Begehrens und die WgiR noch einmal erklären, dass ein Bürgerbegehren und ggf. der daraus resultierende Bürgerentscheid sich auf eine aktuell anstehende Entscheidung beziehen muss. Dem entsprechend muss eine Frage formuliert sein, die mit JA beantwortet werden kann. Durch die nachvollziehbare Unterschrift des Wahlberechtigten aus der Gemeinde wird das Begehren bestätigt. Erst wenn 10 Prozent an Unterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden kann, ist das Begehren erfolgreich. Und erst dann muss gem. § 33 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz ein Bürgerentscheid durchgeführt werden. Dieser steht einem Ratsbeschluss gleich und muss umgesetzt werden. Eine Einwohnerbefragung ist für den Rat nicht bindend. Und sie wurde bereits von der WgiR beantragt, aber leider von der Ratsmehrheit abgelehnt.

 

Was steckt also hinter solchen, die WgiR vermutet bewusst gestreuten Falschinformationen? Woher kommen sie? Das Dinge aus dem Zusammenhang gerissen und anders dargestellt werden, passiert immer wieder. Die WgiR sieht in einer Fusion zum jetzigen Zeitpunkt keine Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger aus Bad Lauterberg. Niemand zeigt Vorteile konkret auf! Alle sprechen immer nur von groß ist besser oder allein geht es nicht mehr lange gut. Doch selbst im Rat von Bad Sachsa sieht man nach dem erhaltenen Erbe, der geringeren Kreisumlage und den ohnehin schon erfolgten Hilfszuweisungen wieder Licht im Tunnel und stellt wieder ganz im Gegensatz zur Kreisrätin eigenständige Handlungsfähigkeit fest.

 

Und die SPD Bad Lauterberg? Sie gibt offen zu, dass das Ziel der Fusion keine Einsparungen sind, sondern nur die Handlungsfähigkeit der Verwaltung verbessern soll. Und die Verwaltung? Sie hat nichts besseres zu tun, als für die rechtlich verbrieften Unterschriftenaktionen sogar noch Standgebühren zu erheben und die Gebührenordnung gegen Bürgerbeteiligung auszulegen. So zahlte die WgiR 180 Euro dafür, dass sie ordentlich angemeldet hat und einen Stehtisch als Schreibunterlage aufstellt.

 

Für die WgiR stehen aber die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt und nicht die Verwaltung. Die Entscheidung über die Zukunft der Gemeinde und ihren Bürgermeister steht dem Wähler zu. Schon einmal wurde dieses Recht mit einer Ratsentscheidung zur Amtszeitverlängerung des Bürgermeisters umschifft. Das ist nicht das Demokratieverständnis der Wählergruppe. Sie wird im Falle einer Beendigung der Fusionsverhandlungen, also nach Erlöschen des Grundes für die Amtszeitverlängerung, sofort einen Antrag auf Durchführung einer Bürgermeisterwahl in Bad Lauterberg stellen. Der Rat der Stadt Bad Lauterberg muss wieder das richtungsweisende Gremium der Stadt werden und seine Beschlüsse müssen öffentlich und nachvollziehbar gefasst werden.

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