19. Mai 2025

Informationen aus der Januar-Ratssitzung

Aus Sicht der “Wählergruppe im Rat”

 

Bad Lauterberg. Die Ratssitzung im Januar war vom Haushaltsplan 2025/26 geprägt. Erster Beratungsgegenstand war die Beschlussfassung über die Richtlinie zur Bewirtschaftung der Ortsratsmittel (Ortsratsbudget). Hier hatte die Wählergruppe im Rat (WgiR) schon in der Vorberatung und noch einmal in der Ratssitzung beantragt, das Wort “mindestens” einzufügen, um so sicherzustellen, dass es sich bei den genannten Beträgen um 
Mindestbeträge handeln soll. Leider fand der Antrag keine Mehrheit. Da die Budgets eine freiwillige Leistung sind, hofft die WgiR nun, dass die beschlossenen Mini-Budgets in Zukunft nicht noch gekürzt werden.

Nächster Tagesordnungspunkt war der Stellenplan. Die Verwaltung gab die Einfügung einer weiteren Fachbereichsleiterstelle bekannt. Darüber herrschte grundsätzlich Einigkeit im Rat. Das Thema wurde seit Monaten in den Fraktionen und mit der Verwaltung diskutiert.

Die WgiR kritisierte am Stellenplan aber zwei Dinge:
1. Der Stellenplan, der Bestandteil des Haushaltes ist, muss deshalb öffentlich beraten werden. Leider wurde er auch dieses Jahr wieder im Fachausschuss NICHTÖFFENTLICH vorberaten.
2. Die WgiR bemängelt die Zahlungen von Aufwandsentschädigungen an den Bürgermeister und Stellvertreter.
Diese Zahlungen wurden bereits im Dezember hinterfragt. Abgesehen von der eingeforderten Streichung aufgrund der Geschäftsbesorgung durch die GLC wollte der Bürgermeister aber die weiteren Aufwandsentschädigungen nicht offenlegen. Er hätte dafür sechs Wochen Zeit gehabt. Seiner Meinung nach habe er einen gesetzlichen Anspruch darauf. Das sieht die WgiR anders! Ein Anspruch besteht nur, soweit ihm aus dienstlicher Veranlassung finanzielle Aufwendungen tatsächlich entstehen, deren Übernahme ihm nicht zugemutet werden können und im Haushaltsplan dafür Mittel zur Verfügung gestellt werden. Da nicht bekannt ist, für welche Tätigkeiten der Bürgermeister Aufwandsentschädigungen bekommen möchte und ob diese dienstlich und zudem noch unzumutbar sind, konnte aber nicht überprüft werden. Trotzdem sind Zahlungen von Aufwandsentschädigungen im Stellenplan enthalten. Dazu erklärte die WgiR, dass sie ohne Prüfung einer Zahlung von Aufwandsentschädigungen nicht zustimmt und lehnte den Stellenplan deshalb geschlossen ab!

Der Haushaltsplan wurde vom Kämmerer erläutert. Es soll ein Doppelhaushalt beschlossen werden, der erhebliche Defizite aufweist, hohe Kreditaufnahmen beinhaltet und die 3% Grenze bei den freiwilligen Leistungen wieder deutlich überschreitet. Ein Haushaltssicherungskonzept soll nicht aufgestellt werden. Da die genannten Faktoren die finanzielle Situation der Stadt weiter langfristig beeinträchtigt, die Fähigkeit zur Bewältigung zukünftiger Herausforderungen weiter einschränkt und mit Blick auf die unüberschaubare wirtschaftliche Situation aufgrund der Drohgebärden aus den USA eine einigermaßen verlässliche Steuerschätzungen praktisch unmöglich ist, lehnte die WgiR den Doppelhaushalt ab.

Ein weiterer Grund dafür waren fehlende Informationen zur geplanten Straßensanierungsmaßnahme über 1,5 Mio. € “Am Scholben” und der Planung, dass 75% von den Anliegern getragen werden soll. Erst nach eindringlicher Nachfrage wurde erklärt, dass auf jeden der wenigen Anlieger dort etwa 20.000 – 30.000 € zukommen könnte. Das allerdings passt nicht zu den 75%. Die WgiR war nie ein Freund davon, in Verbindung mit dem Haushalt solche Dinge gleich mal mit zu beschließen, ohne sie einigermaßen übersichtlich beurteilen zu können und ohne die Bürger*innen ausreichend informiert zu haben. Ein weiterer Punkt für die ablehnende Entscheidung der WgiR war, dass ohne einen nachvollziehbaren Finanzierungsplan, also wie wir unsere Schulden zurückzahlen können, keine neuen Kredite aufgenommen werden sollten.

Ja, andere Kommunen haben auch einen Doppelhaushaushalt beschlossen. Sie haben sicher ihre Situation dabei geprüft und ihre Risiken bewertet. Die WgiR bewertet nicht was andere tun – sie schaut was für Bad Lauterberg sinnvoll ist. Wer in einer solch schwierigen Situation einen Doppelhaushalt auf den Weg bringt, der verfolgt vermutlich auch ein bisschen die Hoffnung, dass im Kommunalwahljahr 2026 nicht über die angespannte Finanzsituation diskutiert werden muss.

Am Ende der Debatte wurde (1.) der Doppel-Haushaltsplan, (2.) der Erlass der Haushaltssatzung 2025/26 sowie (3.) der Verzicht für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zu einer zusammengefassten Abstimmung gestellt. Also einmal den Arm heben – fertig. Das Votum des Rates dafür war historisch schlecht. Mit nur 11 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen und 6 Gegenstimmen erfolgte der Beschluss.