20. April 2024
2022News

Anträge zur Fortentwicklung der Stadt Bad Lauterberg im Harz

Bad Lauterberg. „Wo bleibt die Aufbruchsstimmung in unserer Stadt sowie der erkennbare Wille, wichtige Aufgaben anzupacken oder zumindest eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung in Angriff zu nehmen?“, diese Fragen beschäftigt die Wählergruppe im Rat (WgiR) und sie hat deshalb für die nächste Ratssitzung verschiedene Anträge vorgelegt. Ziel soll es sein, Impulse für wichtige Zukunftsthemen zu geben

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Themen wie:
• Feste Budgetierung im Haushaltsplan für Ortsräte, wie in der Hauptsatzung vorgesehen

• Überarbeitung des Stadtleitbildes als Grundlage der Stadtentwicklung sowie Finanzplanung

• Beginn einer kontinuierlichen Straßeninstandhaltung und -sanierung

• Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung

• Instandsetzung und Modernisierung der Sirenen

• Entwicklung einer ökologischen, regionalen Energieversorgung – unter Einsatz der/des neuen Klimaschutzbeauftragten

• Informationsgespräch mit einem Landesbeauftragten für Interkommunale Zusammenarbeit

• Annahme einer Grundstücksschenkung

stehen dabei im Vordergrund. Mit den genannten Themenfeldern sollen perspektivisch Bereiche angefasst, abgewogen und ggf. für eine zukunftsfähige Entwicklung genutzt sowie eine öffentliche Diskussion darüber anstoßen werden.

Budgetierung im Haushaltsplan für Ortsräte und Überarbeitung des Stadtleitbildes

Das Gremium “Ortsrat” soll die Interessen der Ortsteile gegenüber der gesamtstädtischen Verwaltung und dem Hauptorgan der Stadt, also dem Stadtrat vertreten. Zur Aufgabenerfüllung bedarf es ein finanzielles Budget – egal in welcher Höhe. Auch die Zahl 0 ist eine Zahl und muss nachgewiesen werden, so hat es der Bürgermeister erst kürzlich angemerkt. Im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz ist verankert, dass Ortsräten im Rahmen der Haushaltssatzung für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen sind. Die Etathoheit liegt dafür zwar beim Rat (nicht bei der Verwaltung!), aber es wäre unzulässig, den Ortsräten jegliche Haushaltsmittel zu verweigern.

Auch deshalb ist die WgiR der Meinung, dass ein Budget der Ortsräte auch im Haushalt abgebildet sein muss.

Es einfach mit der Begründung: Wenn sie Geld für einen Blumenstrauß brauchen, können sie es ja vom Etat des Bürgermeisters bekommen.”, abzutun, ist nicht angemessen.
Eine Einwohnerbefragung in Bad Lauterberg hat ergeben, dass die Einführung von Ortsräten gewollt ist. Wenn es die Verwaltung und der neue Bürgermeister trotz gestellter Anträge seit Jahren nicht geschafft hat, sich auf die Einarbeitung von Budget für die Ortsräte vorzubereiten und jetzt, fast fünf Monate nach der Wahl der ersten Ortsräte in Bad Lauterberg, zeitliche Gründe vorgibt, warum das noch nicht geschehen ist, dann ist das schon traurig.
Im vorliegenden Haushaltsentwurf sind jedenfalls unsere Ortsräte nicht sichtbar mit einem Budget erkennbar, nicht einmal mit der Ziffer 0 abgebildet. Das ist nach Ansicht der WgiR seitens der Verwaltung und des Bürgermeisters den neu gewählten Ortsräten gegenüber respektlos. Respektlos eben deshalb, weil die Etathoheit beim Rat liegt und dieser hätte so rechtzeitig gefragt werden müssen, dass eine Einarbeitung von etwaigen Budgets noch möglich gewesen wäre. Die jetzige Erklärung der Verwaltung bzw. des Bürgermeisters, dass es nicht anders ginge und der Rat den Entwurf unverändert beschließen müsse, da man sonst lange handlungsunfähig sei, zeugen nur von eigenen Nachlässigkeiten. Das im Vorbericht darauf hingewiesen wird, dass keine zusätzlichen Mittel aufgenommen werden, jedoch die Ortsbürgermeister ihre „Blumengeschenke“ über die Verwaltung beziehen können, macht Ortsbürgermeister zu Bittstellern und sollte anders geregelt werden. Auch deshalb ist es aus Sicht der WgiR sinnvoller, für die Ortsräte ein Budget unter Berücksichtigung einer Pro-Kopf-Berechnung mit entsprechenden Produktkonten einzurichten und sichtbar für Osterhagen, Bartolfelde und Barbis im Haushaltsplan 2022 abzubilden.

Stadtleitbild überarbeiten

Des Weiteren beantragt die WgiR das vorhandene Stadtleitbild zu überarbeiten, um es zukünftig als Grundlage für die Stadtentwicklung zu verwenden. So soll mittelfristig u.a. für etwaige Neubürger und Gäste die Stadt attraktiver und interessanter sowie für die Einwohner entsprechend zukunftsfähig weiterentwickelt werden. Beispielsweise die Infrastruktur, die Parkanlagen und das Stadtbild sollen dazu entsprechend gestaltet bzw. saniert werden. Das dafür Finanzmittel ziel- und zweckmäßig eingesetzt und vorgeplant werden können, dafür bedarf es einen, von der Mehrheit getragenen Planens, eben das Stadtleitbild als Grundlage. Wie bisher Projekte, wie z.B. den Kirchplatz in Osterhagen in Verbindung mit Fördermittel in Angriff zu nehmen, bereits Vermessungskosten und Zeit zu investieren, sich dann aber aufgrund eines Fehlers bei der Beantragung der Fördermittel seitens der Verwaltung wieder davon zu distanzieren, um es mit einem anderen Projekt neu zu versuchen, ist nicht zielführend.

Wenn wir endlich zukunftsorientiert unsere Stadt entwickeln wollen, braucht es dafür einen Bauplan – ein Stadtleitbild.

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