24. April 2024
2016-2019Allgemeines

Staatsanwaltschaft hat weitere Ermittlungen veranlasst

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat den, vom beauftragen Rechtsanwalt der WgiR eingereichten Prüfauftrag angenommen und weitere polizeiliche Ermittlungen wegen Haushaltsuntreue eingeleitet.

Die Wählergruppe im Rat sah sich zu diesem Schritt genötigt, da die Erklärungen der Verwaltung zur Kostenentwicklungen an der Grundschule und zu den anderen Bauprojekte regelmäßig schwammig und ausweichend waren. Bestrebungen innerhalb des Rates mit Anträge oder Fragen zu einer klaren Feststellung der Verantwortlichkeiten zu gelangen, verliefen weitestgehend erfolglos. Es kann der Eindruck entstehen, daß die Verwaltung an einer umfangreichen Aufklärung nur wenig Interesse hat. Auch der gefasste Ratsbeschluss, in der Hauptsatzung einen engeren und beschränkenden Kontrollpassus einzufügen, wurde bis heute – also nach fast 10 Monaten – nicht umgesetzt.

Den Bürgern werden bisher schon rund drei Millionen Euro neue Verbindlichkeiten zugemutet, aber keiner möchte dafür die Verantwortung übernehmen. Niemand möchte erklären, warum die Verwaltungsspitze nicht wenigstens sofort alle Maßnahmen getroffen hat, um eine Zahlungsunfähigkeit der Stadt zu verhindern und damit dafür Sorge zu tragen, dass die Handwerker nicht monatelang auf ihr Geld warten mussten und aus diesem Grund zum Teil ihre Arbeit eingestellt haben.

Auch Handwerker klagen wohl mittlerweile, weil noch immer Forderungen gegen die Stadt offen sind. Dadurch und wegen weiterer kostenintensiver Verzögerungen bei den Bauabnahmen drohen weiter Verbindlichkeiten, über die bislang noch nie gesprochen, die noch nicht beziffert und die noch in keinem Haushaltsplan enthalten sind.

Das bei laufenden Baumaßnahmen der öffentlichen Hand immer wieder Kostensteigerungen auftreten oder plötzlich bauliche Mängel auftauchen ist auch für die WgiR nicht neu. Sehr naheliegend ist aber, dass bereits beginnend mit der sog. Machbarkeitsstudie dem Rat geschönte und unvollständige Kostenschätzungen vorgelegt wurden. Das während der Bauphasen dann der bewilligte Haushaltsrahmen nicht ausreichen würde, hatten nicht nur viele Bürger vermutet, es war zu erwarten. Schon die ersten Kostenschätzungen des vom Bürgermeister selbst ausgewählten Architekten überstiegen den genehmigten Finanzrahmen. Doch anstatt sofort zu reagieren, wurde mit dem Bauen begonnen und auch die Handwerker, welche aufgrund der Ausschreibungen bzw. ihnen erteilten Aufträgen ihre Arbeiten ausführten, hatten bzw. haben lange Zeit das Nachsehen.

Die Schuldzuweisungen an den Architekten in der örtlichen Presse sind jedenfalls keine Erklärung für das Versagen der Verwaltungsspitze beim Controlling und zeugen nicht von einem guten Krisenmanagement. Der Bürgermeister und seine verantwortlichen Mitarbeiter sind für ihr Handeln bzw. Unterlassen selbst verantwortlich. Der Architekt arbeitet und handelt im Auftrag der Stadt bzw. des Bürgermeisters und seiner zuständigen Mitarbeiter. Nicht durchgeführte verwaltungsrechtliche Notwendigkeiten, wie das Aufstellen eines Haushaltsplans und dessen Einhaltung sind ihm nicht anzulasten. Und sollte die Zusammenarbeit mit dem selbst ausgewählten Architekten nicht funktioniert haben, warum rügt man das erst nachdem unangenehme Fragen aufkommen und das Kind schon längst in den berühmten Brunnen gefallen ist?
Die Schuld für die monatelange Untätigkeit der Verwaltung ist nicht beim Architekten zu suchen. Auch die zeitweise entstandene Zahlungsunfähigkeit der Stadt, ist nicht ihm anzulasten. Ob bei der Problembewältigung plötzlich aus dem Rathaus versandte anonyme Briefe hilfreich sind, wagt die WgiR zu bezweifeln. Die Frage aber, was der Versender damit bezwecken wollte, die beschäftigt die WgiR schon.

Mit dem Einleiten eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft jedenfalls sieht sich die WgiR bei ihren Bemühungen um Aufklärung bestätigt. Zumindest ist jetzt klar, dass hinreichend Anhaltspunkte für einen begründeten Anfangsverdacht wegen Haushaltsuntreue vorhanden sind.

Der WgiR geht es bei der konsequenten Umsetzung ihres Aufklärungsversprechen vorrangig darum, die Abläufe und Verantwortungen festzustellen und aufzuklären, um so eine Wiederholung der begangenen Fehler bei den neu angestrebten Baumaßnahmen möglichst auszuschließen.

Dabei fällt es der WgiR zunehmend schwer, gegenüber der agierenden Verwaltungsspitze noch weiterhin Vertrauen aufzubringen.
Es muss sich etwas ändern in Bad Lauterberg. Einfach so weitermachen geht nicht und darf auch nicht mehr so sein. Der Rat muss endlich das Ruder wieder in die Hand nehmen und muss das herumtreibende Schiff wieder auf einen verlässlichen Kurs bringen.

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