Aus unserer Sicht – Ratssitzung vom 25.06.2026
Die jüngste Ratssitzung (25.06.2026) verlief bis auf drei Tagesordnungspunkte sehr zügig und ohne kontroverse Aussprachen.
Gleich zu Beginn wurde der Antrag der Wählergruppe im Rat (WgiR), der u.a. die Aufhebungen der Flächennutzungspläne 31 (PV-Anlage in Bartolfelde), 32 (Windkraftanlagen in Barbis u. Bartolfelde), 33 (Agri-PV in Barbis u. Bartolfelde abgewiesen. Dieser Antrag sollte konsequent das Ergebnis der Einwohnerbefragung umsetzen und eine Neuplanung einleiten.
Der Antrag musste und wurde als Eilantrag gestellt, da das Ergebnis der Einwohnerbefragung erst nach Ablauf der Abgabefrist offiziell bekanntgegeben wurde. Die Ablehnung kam für die WgiR nicht überraschend, da der Bürgermeister bereits im Januar einen ähnlich lautenden Antrag zurückgehalten hat.
Eine Eilbedürftigkeit wurde von der Verwaltung und den anderen Fraktionen nicht gesehen. Beim TOP = Tagesordnungspunkt 8 „Bewertung des Ergebnisses der Einwohnerbefragung – mündlicher Vortrag“, würde darüber ja gesprochen. Dass ein mündlicher Vortrag keinen Beschluss beinhaltet, wurde dabei ausgeblendet. Beim TOP 8 wurde dann ein von der Verwaltung erstellter Beschlussvorschlag behandelt und abgestimmt. Basis des Vorschlages war eine Diskussion, die zuvor in der nichtöffentlichen Verwaltungsausschusssitzung geführt wurde, obwohl das Thema dort gar nicht auf der Tagesordnung stand. Es sollte eine öffentliche Auseinandersetzung vermieden werden – Stichwort „Wahlkampf“.
Der vorgelegte Beschlussvorschlag wurde dann, wie selbstverständlich vorgetragen und zur Abstimmung gebracht. Dieser beinhaltet drei Punkte:
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1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Einwohnerbefragung zur Kenntnis. Die WgiR hat auf das Ergebnis mit Spannung gewartet. Es zur Kenntnis zu nehmen, bedarf keines Beschlusses!
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2. Die PV-Anlage in Bartolfelde soll nicht weiter verfolgt werden. Diese Aussage geht der WgiR viel zu weit. Eine PV-Anlage sollte unter Berücksichtigung der Akzeptanz von Flächen möglich bleiben.
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3. Dieser Punkt enthält drei Aussagen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Projektierern die Teilergebnisse aus den Ortsteilen zu erörtern. Dem konnte die WgiR nicht mehr folgen. Die Verwaltung hat mit ihrem Vorgehen die entstandene Unruhe zu verantworten und soll jetzt in einzelnen Bereichen weitermachen? Die WgiR wollte hier eine Beteiligung des Bauausschusses und der Ortsbürgermeister/in bei den Gesprächen erwirken. Das wurde aber nicht beschlossen.
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2. In Osterhagen und Bartolfelde wurde ein klares Votum gegen die Weiterverfolgung der Flächennutzungspläne abgegeben. Ergänzt wurde hier: „und soll nicht weitergeführt werden“. Mit dieser Feststellung kann die WgiR gut umgehen. „Soll nicht“ war ihr aber zu schwammig. Deshalb wurde „wird nicht weitergeführt“ angemerkt.
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3. Die Projektierer können die Teilflächen in Barbis ggf. weiterverfolgen und eine entsprechende Änderungsplanung vorbereiten.