28. April 2024
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Der wahre Grund für die Änderung der Hauptsatzung – was auch nicht alles in der Tagespresse stand!

Bad Lauterberg. In der jüngsten Ratssitzung(25.3.) nannte der Bürgermeister als Grund für die Änderung der Hauptsatzung, “dass mit der kommenden Legislaturperiode Ortsräte eingeführt werden so llen – wie es der Stadtrat vor einigen Jahren beschlossen hatte.”

Doch das ist nicht der einzige Grund! Tatsache ist, dass der Rat zur Einführung einer Kostenkontrolle bei zukünftigen Baumaßnahmen nach den drei Kostenexplosionen rund um die Grundschule, Lutterbergschule und insbesondere beim Umbau des Haus des Gastes (bis heute nicht abgeschlossen) einführen wollte. Was damals mit “Da sind plötzlich einige Kosten hochgeploppt.” beschrieben wurde, hatte den Rat zu Handeln bewogen und es sollten solche drastischen Versäumnisse in Zukunft verhindert werden. Dafür wurde fraktionsübergreifend beschlossen, dass Kontrollgremien bei zukünftigen Baumaßnahmen ab 100.000 € und der weiteren Ausführungen sowie der Einführung eines Vier-Augen-Prinzips bei Ausgaben über 10.000 € in die Hauptsatzung eingearbeitet und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen werden sollen.

Um diesen fraktionsübergreifenden Beschluss schnell fassen zu können, hatte die “Wählergruppe im Rat (WgiR)” sogar auf die sofortige Einbeziehung eines Paragraphen für die Ortsräte verzichtet, weil dafür noch mehr Zeit nötig gewesen wäre. Der am 26.10.2017 gefasste Beschluss wurde dann aber in der dafür erstellten Verwaltungsvorlage mit Hinweisen auf die Kreisfusion derart verwässert, dass die entsprechenden Änderungen der Hauptsatzung letztlich vertagt und ganz einfach bis zum März 2021 nicht mehr vorgelegt wurde.

Verständlich, dass es der Bürgermeister mit den ihm auferlegten Beschränkung nicht eilig hatte und dieses peinliche Thema nicht mehr erwähnen wollte. Nachvollziehbar ist auch, dass die Ratsmehrheit aus SPD, BI und CDU es mit der Erledigung dieses Tagesordnungspunktes sehr eilig hatte. Deutlich erkennbar ist daran, wie gut die Zusammenarbeit wieder läuft und das Interesse an Kontrollgremien und der Begrenzung der Höchstbeträge für den Bürgermeister verloren gegangen ist. Das diese Höchstbeträge, wie der Bürgermeister erklärte, veraltet und zum Teil noch D-Mark Beträge beinhalten würden, ist vorsichtig ausgedrückt – nicht ganz korrekt. Schließlich wird in den Änderungsvorschlägen der Verwaltung selbst schon Bezug auf Euro-Beträge genommen und diese dann letztendlich in die gegensätzliche Richtung – also hin zu Erhöhungen verändert.

Statt Begrenzung – freie Handhabe!

Das zudem noch der Vorschlag der WgiR, auch den Bauausschuss mit als Kontrollgremium zu benennen zerredet und abgetan wurde, das spricht eine ganz deutliche Sprache. Und so ist aus dem eigentlichen Begrenzungen aus dem Ratsbeschluss vom 26.10.2017 letztlich sogar eine freiere Handhabe für den Bürgermeister geworden und aus den einzuführenden Kontrollgremien nur noch der nichtöffentlich tagende Verwaltungsausschuss übrig geblieben.

Der Harz Kurier berichtete, dass für die Änderung der Hauptsatzung mind. 11 Ja-Stimmen erforderlich gewesen wären, doch auch das stimmt nicht. Von den 16 möglichen Stimmen der Anwesenden hätten 9 Ja-Stimmen, also die Mehrheit ausgereicht. Dass es am Ende sogar 13 Ratsmitglieder waren, die den damaligen Beschluss für mehr Kontrolle und Begrenzungen für den Bürgermeister auf den Kopf gestellt haben – auch das spricht Bände.

Auftrag des Rates nicht umgesetzt !!

Dazu passt wieder perfekt, dass zwar in dem damaligen Ratsbeschluss ein Änderungsentwurf von einer überfraktionellen Arbeitsgruppe gefordert war, doch tatsächlich nur die Verwaltung ihren eigenen Entwurf vorlegte. Auf Nachfrage dazu antwortete der Bürgermeister, dass er bzw. die Verwaltung nicht die Aufgabe habe Arbeitsgruppen einzuladen. Doch wie seltsam ist das denn wieder? Der Rat erteilt ihm einen Auftrag und er setzt ihn einfach nicht um und dreht den Ratsbeschluss von damals. Komisch ist auch, dass die Kämmerin Frau Tebbe die Fraktionsvorsitzenden sehr wohl zu einem Arbeitsgruppentreffen eingeladen hatte, um ihre Sicht auf die Regelungen für die Straßenausbaubeiträge zu erläutern. Es sieht also so aus, als ob der Bürgermeister eine plumpe Ausrede benutzte oder Frau Tebbe sich nicht an ihre Aufgaben gehalten hat.

Mit ein Grund für die schnelle Abhandlung der Verwaltungsvorlage war sicher auch, dass man nicht lange über die Einführung von Ortsräten reden wollte. Schließlich hat man für Bartolfelde und Osterhagen mit jeweils nur 5 Mandaten, die absolute Mindestanzahl beschlossen. Auch Barbis bekommt mit nur 7 Mandaten viel zu wenig. Nur zum Vergleich – Scharzfeld hat halb so viel Einwohner, aber 12 Mandate. Der Bürgermeister begründete die geringe Anzahl damit, dass in dem Fusionsvertrag dies ja auch so gewollt gewesen sei. Hier wird das böse Spiel wieder deutlich sichtbar. Man bespricht unbequeme Dinge in Gremien, die nichtöffentlich beraten und behauptet dann, deren Meinung sei das Maß der Dinge. Zu gern wird dann noch versucht, die WgiR in die sogenannte „Sippenhaft“ zu nehmen. Da finden sich dann immer Ratsherren, wie z.B. Herr Thiesmeyer, die behaupten, dass die WgiR ja dabei gewesen und alles “quasi” so mitbeschlossen habe.
Nein – so ist das nicht !! Wer zudem noch, wie z.B. Herr Fiedler, in den sozialen Netzwerken behauptet, die WgiR sei scheinheilig, der sollte sich mal an die eigene Nase fassen.

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