3. Februar 2026

Windkraft-, PV-und Agri-PV-Anlagen

Unverständliches Handeln des Bürgermeisters

Bad Lauterberg. Vor dem Hintergrund der Tragweite der laufenden Bauleitplanung ist es aus Sicht der „Wählergruppe im Rat“ (WgiR) erforderlich, dass die politischen Gremien frühzeitig und transparent über die Weichenstellungen beraten und die Öffentlichkeit dabei mitgenommen wird. Deshalb hat sie einen Antrag zur Aufhebung der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses über die Änderungen des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Lauterberg für Windkraftanlagen, PV Anlagen und Agri-PV Anlagen fristgerecht eingereicht.

Der Bürgermeister lehnt es aber ab, den Antrag in die Tagesordnungen des Verwaltungsausschusses und des Rates aufzunehmen. Er beruft sich dabei auf den § 5 Abs. 7 der Geschäftsordnung. Doch da steht, dass Anträge zur Aufhebung oder Änderung von Beschlüssen früherer Sitzungen in die Tagesordnung nur aufgenommen werden können, wenn der Verwaltungsausschuss einen entsprechenden Beschluss empfohlen hat. Doch wie soll der Verwaltungsausschuss einen Beschlussvorschlag empfehlen, wenn ihm dieser nicht einmal vorgelegt wird?

 

Dieses Beschlusserfordernis entfällt sogar ganz, wenn sich die Sach- und Rechtslage wesentlich verändert hat. Davon allerdings geht die WgiR aus. Gegen die schnell und mit viel zu wenig Informationen in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, wird derzeit erheblicher Unmut und Widerstand in jedem Ortsteil laut. Es ist deshalb davon auszugehen, dass in den Ortsräten die Änderungen im Flächennutzungsplan so umfänglich in einem Bebauungsplan keine Berücksichtigung finden werden. In dieser Entwicklung sieht der Bürgermeister aber keine neue Sachlage und verhindert eine Beschlussempfehlung durch den Verwaltungsausschuss.

 

Sehr seltsam ist auch, dass er den Antrag der WgiR blockiert, aber einen fehlerhaften Antrag der CDU für eine Bürgerbefragung auf die Tagesordnungen für den Verwaltungsausschuss und Rat setzt.


Seit der am 01.11.2016 in Kraft getretenen Änderung der Niedersächsischen Kommunalverfassung wurde die Bürgerbefragung aus dem Gesetz genommen und durch eine Einwohnerbefragung ersetzt. Wesentlich dabei war, dass u.a. die Beteiligung der Jugend gestärkt werden sollte. Bei einer Bürgerbefragung konnten nur wahlberechtigte Bürger gefragt werden. Bei einer Einwohnerbefragung werden hingegen alle Einwohner mit einem Mindestalter von 14 Jahren befragt. Eindeutig klar ist, dass die beantragte Durchführung einer Bürgerbefragung den Rechtsvorschriften nicht entspricht. Warum aber stört das den Bürgermeister nicht? Oder hat er es gar nicht bemerkt?

 

Seltsam ist auch, dass der Bürgermeister zu Beginn seiner Amtszeit den Jugendlichen seine Unterstützung für eine echte Beteiligung – Stichwort Jugendparlament – zugesagt hatte. Tatsächlich aber hat er nichts dafür getan. Als der WgiR-Fraktionsvorsitzende Volker Hahn die nicht ermöglichte Beteiligung der Jugend beim Beschluss zum Nachtragshaushalt ansprach, wurde das vom Fraktionsvorsitzenden der CDU mit den Worten: “Da hat die WgiR ein Haar in der Suppe gesucht und gefunden:”, kommentiert. Jetzt stellt die CDU einen Antrag, in dem wieder die Jugend nur eingeschränkt beteiligt werden soll. Zufall, schlechte Vorbereitung oder gewolltes Handeln??

 

Die WgiR hatte bereits vor der Ortsratssitzung in Bartolfelde eine Einwohnerbefragung öffentlich angeregt und ihren Mitgliedern in den Ortsräten zur Beratung empfohlen.

 

Dass jetzt – ganz schnell – die CDU einen Antrag auf Befragung stellt, ist eigentlich ok. Dass sie das ohne Beteiligung der Ortsräte macht, ist schade. Die WgiR allerdings hatte vorrangig an Einwohnerbefragungen gem. § 93 NKomVG gedacht, die von den Ortsräten selbst beantragt und auf ihre Belange zugeschnitten werden. Diese Einwohnerbefragungen könnten dann genauso vom Rat als Informationsgewinnung für die Entscheidung über einen Bebauungsplan genutzt werden. Eine Einwohnerbefragung gem. 35 NKomVG wäre für alle Ortsteile gleichlautend. Nach Kenntnis der WgiR wollten bereits zwei Ortsräte über Einwohnerbefragungen in ihren nächsten Sitzungen beraten.

 

Sehr eigenartig ist aber auch, dass der Bürgermeister eine Anhörung und Stellungnahme des Ortsrates Osterhagen bei dem Beschluss über die Änderungen des Flächennutzungsplans ausgeschlossen hat. Laut CDU Antrag soll aber eine Befragung in Osterhagen stattfinden! Auch die Ausgrenzung von Osterhagen wurde bei der Beschlussfassung kritisiert, aber vom Bürgermeister zurückgewiesen.  Nun aber muss abgewartet werden, was die CDU mit ihrem fehlerhaften Antrag und was der Bürgermeister mit der Tagesordnung machen wird.

 

Und so bleibt eine bittere Erkenntnis, die Friedrich Schiller so formuliert hat: “Wir könnten viel erreichen, wenn wir nur zusammenstehen würden.”