19. Januar 2026

Wind- und PV Anlagen – Wählergruppe im Rat regt Einwohnerbefragung an

Bad Lauterberg. Nachdem in der letzten öffentlichen Ratssitzung(18.12.2025) viele Einwohner aus den Ortsteilen ihren Unmut über das schnelle Vorgehen der Verwaltung und den schnell gefassten Beschlüssen im Verwaltungsausschuss bzgl. der 32. und 33. Änderung des Flächennutzungsplans in der Einwohnerfragestunde vorgetragen hatten, sieht sich die WgiR in ihrer Zurückhaltung zu diesem Thema bestätigt.

 

In allen Gremien, die dazu getagt haben, war es einzig die WgiR, die ohne Beteiligung des Ortsrates Osterhagen und ohne Anhörung des Ortsrates Bartolfelde zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans „NICHT“ zugestimmt haben.


Nach Auffassung der WgiR ist auch der Ortsrat Osterhagen aufgrund der direkten Berührung der angedachten PV-Maßnahmen mit anzuhören und hat auch ein Recht auf Stellungnahme. Der Ortsrat Bartolfelde tut sich verständlicher Weise schwer und will aufgrund der schlechten Informationsweitergaben noch keine Stellungnahme abgeben.


Für die WgiR ist das Handeln des Bürgermeisters nicht zu verstehen. Überall gibt es ein großes Interesse der Einwohner, wenn in ihrem Umfeld Wind- und / oder großflächige PV-Anlagen errichtet werden sollen. Dass dies auch in Bad Lauterberg und in den Ortsteilen der Fall sein wird, hätte ihm klar sein müssen. Deshalb wäre „VOR“ der Erstellung einer Verwaltungsvorlage zur Änderung des Flächennutzungsplans eine frühzeitige Informationsarbeit unter größtmöglicher Transparenz angesagt gewesen. Aber auch die Verwaltungsvorlagen sind nur wenig aussagekräftig. Nur in der Bauausschusssitzung einen der Investoren sein Projekt vorstellen zu lassen, ohne aber auch über die Rahmenbedingungen – was muss / was kann / was soll passieren und welche Vorteile ergeben sich und welche Nachteile sind zu bedenken und stattdessen sogleich eine Bauleitplanung zu beginnen, zeigt nur, dass der Bürgermeister an Einwohnerinteressen vorbei arbeitet.


Bei Projekten mit einer solchen Größe alles an die Ortsräte, also an die ehrenamtlich Tätigen weiterzureichen, ohne selbst die Initiative zu ergreifen, ist sehr enttäuschend.


Auch zu der stattgefundenen Informationsveranstaltung musste er erst gedrängt werden. Leider wurde nicht einmal eine vollständige Kartenübersicht gezeigt, was die nachlässige Arbeit in besonderer Weise deutlich macht.
So geht das nicht! Und so darf es auch nicht weitergehen! Deshalb regt die WgiR an, die Einwohner einzubeziehen und sie zu befragen, ob sie überhaupt ohne eine bestehende Verpflichtung, solche Anlagen in ihrer Landschaft haben möchten.


Natürlich muss vor einer Befragung eine umfangreiche und aussagekräftige Informationsarbeit stehen. Aber genau das möchte die WgiR mit ihrer Anregung auch erreichen.


Für eine Einwohnerbefragung gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann der Ortsrat selbst eine solche beschließen und vom Bürgermeister durchführen lassen. Die vorbereitenden Schritte wie Information, Fragestellung pp. legt der Ortsrat selbst fest.


Zum anderen könnte ein Antrag in den Stadtrat eingebracht werden und dieser beschließt dann ggf. eine Einwohnerbefragung durchzuführen. Allerdings wäre das dann über den Bereich eines Ortsrates hinausgehend und eher allgemeinerer Art – also nicht ganz so individuell für jede Gemarkung zugeschnitten.