29. April 2024
2016-2019Allgemeines

Sachliche Ratsarbeit sollte nicht einseitig sein!

Sachliche Ratsarbeit sollte nicht einseitig sein!

Niemand konnte vor Abschluß der Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft wissen, dass es so ausgehen würde. Trotzdem vermutet die Spitze des SPD-Ortsverbandes hinter den Aufklärungsbemühungen der WgiR eine „Schmutzkampagne“. Auch der Hintergrund, das die Bad Lauterberger SPD-Fraktion hinter dem Bürgermeister steht, ist nicht neu. Jedoch sollten die gewählten SPD-Ratsmitglieder bedenken, dass sie Bürgerinteressen zu vertreten haben und dies im Vordergrund ihres Handels stellen sollte.

 

Für die WgiR gehören wichtige Tatsachen wie z. B.

  • Auschreibungen in Höhe von weit mehr als einer Million Euro über den Haushaltsrahmen hinaus
  • teilweise eingetretende Zahlungsunfähigkeit der Stadt
  • offene Rechnungen die nicht fristgerecht bezahlt werden konnten
  • ein viel zu spät beantragter Nachtragshaushalt, der beschlossen werden musste, um die Handwerker entlohnen zu können

auch zu einer sachlichen Ratsarbeit. Davor die Augen zu verschließen und anderen in populistischer Weise eine Schmutzkampagne zu unterstellen, gehört nicht dazu.


Die WgiR wird sich nicht von ihren Bemühungen für eine tunlichst umfassenden Aufklärung abbringen lassen. Sie ist es schließlich, die aktiv Fakten zusammenträgt und die Ergebnisse auf den Tisch legt. Dabei macht sie keinen Unterschied und hat die Nachricht der Staatsanwaltschaft unabhängig vom Inhalt umgehend veröffentlicht. Zwar sah die Pressemeldung der WgiR in der Tageszeitung wie die Recherche eines Redakteurs aus, andere Medien aber hatten die WgiR als Initiator klar benannt. Schon daran ist zu erkennen, dass es ihr nicht um Schmutz oder wie der SPD um Genugtung geht.

Nochmals, die WgiR war nicht auf eine Bestrafung des Bürgermeisters aus. Sie betreibt Aufklärung und setzt sich für Gerechtigkeit ein und möchte damit erreichen, dass sich die Bürger und der Rat ein möglichst klares Bild von den Ereignissen machen könne. Nur so lassen sich Maßnahmen zur Verbesserung finden und Vorbeugungen dafür treffen, dass so etwas nicht wieder geschieht.

Als erste Reaktion auf die Kostenexplosionen hatte der Rat schon im Jahr 2016 eine Änderung der Hauptsatzung beschlossen und dabei eine verringerte Wertgrenze festgelegt, über die der Bürgermeister ohne Ratsbeschluss noch entscheiden darf. Dieser Beschluss ist trotz weiterer Anträge und Drängen letztlich bis heute, also nach über einem Jahr noch nicht abschließend eingearbeitet worden. Es zeigt sich, wie langsam die Mühlen sich drehen und wie notwendig es ist, am Ball zu bleiben.

Dass die SPD-Spitze von Bad Lauterberg jetzt ganz schnell zur Tagesordnung übergehen möchte und den Stellungnahmen von Landkreis und Staatsanwaltschaft keine weitere Aufarbeitung mehr folgen lassen will, dass allerdings versteht die WgiR nicht. Der neu gebildete Ausschuss hat gerade jetzt die große und schwierige Aufgabe, alle bereits festgestellten und im Zusammenhang mit dem Rat stehenden Dinge aufzuarbeiten.

Die Ansicht der Spitzen von Ortsverband und Fraktion der SPD, der Bürgermeister habe die Verantwortung übernommen, da er sich zu vertrauensvoll auf den beauftragten Architekten verlassen habe (Zitat), klingt nicht nur seltsam – sie ist es auch. Man könnte auch an dieser Stelle wieder den Eindruck gewinnen, dass über unbequeme Themen einfach nicht mehr gesprochen werden soll. Lieber wird von der SPD-Spitze in Bad Lauterberg behauptet, dass sich ihnen ein Verdacht aufgedrängt habe und einige Ratsmitglieder versucht hätten dem Bürgermeister etwas anzuhängen. Bei der rechtlich durchaus schwierigen Sachlage rund um die Kostenexplosionen, da hat sich bei den beiden Herren der SPD nichts aufgedrängt. Leider versuchen sie immer noch, von der Sache auf Personen abzulenken und den Architekten allein verantwortlich zu machen. Eine sachliche und umfassende Reflektion der Abläufe ist nötig. Populistische Unterstellungen seitens der SPD dagegen sind entbehrlich.

Keiner von ihnen denkt scheinbar darüber nach, dass ein “normaler Bürger”, der beim Einkauf mit EC-Karte/Unterschrift bezahlt, ohne dabei genau auf ausreichende Kontodeckung zu achten, immer auch mit einer Strafanzeige rechnen muss. Warum sollte das bei einem Bürgermeister, der mehrere Ausschreibungen und Auftragsvergaben ohne Haushaltsdeckung und sofortiger Information an den Rat veranlasst hat, anders sein? Immerhin haben deshalb Handwerker ihr Geld erst bekommen können, nachdem der Rat mit dem Nachtragshaushalt 2016 die Sache geordnet hatte. Und nur dadurch hatten die Handwerker, aber auch der Bürgermeister Glück im Unglück. Die Frage bleibt bisher offen: Was wäre wohl ohne diesen Ratsbeschluss zum Nachtragshaushalt passiert?

An dieser Stelle möchte die WgiR darauf hinweisen, dass nur aufgrund von Unterstellungen keine Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten würde. Ein begründeter Anfangsverdacht mit hinreichenden Anhaltspunkten hat folglich vorgelegen, sonst wäre die Staatsanwaltschaft nie tätig geworden. Wer aber in Kenntnis dieser Voraussetzungen trotzdem von einer Schutzkampagne gegen den Bürgermeister spricht, der sollte sich selber mal die Hände waschen.

Anstehende Veranstaltungen